Sie möchten wissen, wie viel Ihr(e) Patent(e) wert sind?
Im Gegensatz zur Evaluation, bei der eine qualitative Bewertung vorgenommen wird, handelt es sich bei der Patentwertermittlung oder monetären Patentbewertung um eine quantitative Bewertung, bei der am Ende ein Zahlenwert steht.
Ein Anlass für die Bewertung eines einzelnen Schutzrechtes oder eines ganzen Patentportfolios kann beispielsweise die bevorstehende Veräußerung oder Übertragung der Schutzrechte sein. Gerade bei jungen Technologieunternehmen empfiehlt sich die Patentbewertung als Teil der Unternehmensbewertung im Vorfeld von Finanzierungsrunden.
Abhängig vom Bewertungsanlass wählen wir das passende Bewertungsverfahren aus und erheben in enger Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern die Daten für die Bewertung. Als Ergebnis erhält der Kunde ein Gutachten, in dem neben dem Patentwert die Vorgehensweise und die Berechnungsparameter ausführlich erläutert werden.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Lars Zanzig
Telefon: +49 (30) 88 77 - 13 00