Welcher Vergütungsanspruch ist gerechtfertigt und warum?
Das deutsche Gesetz über Arbeitnehmererfindungen regelt über eine Richtlinie genau die Untergrenzen der Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern, wenn Sie im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses Erfindungen tätigen. Dennoch gibt es in diesem Bereich ein großes Konfliktpotenzial, da zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern häufig Uneinigkeit darüber besteht, ob und ggf. zu welchem Anteil patentgeschützte Erfindungen in neuen Produkten Anwendung gefunden haben. Dabei ist die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Vergütung nicht immer einfach zu ermitteln.
Wir bieten unabhängige Bewertungen der Arbeitnehmererfindungen aus einer technischen und wirtschaftlichen Perspektive. Als Ergebnis erhalten unsere Kunden Gutachten mit einer monetären Bewertung der Erfindung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben1.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Raphael Jung
Telefon: +49 (30) 88 77 - 13 00
1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Serviva GmbH keine Rechtsberatung erbringt und alle diesbezüglichen Fragestellungen von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe zu klären und zu bewerten sind.