Monetäre Patentbewertung
Bei der monetären Patentbewertung geht es nicht vorrangig um die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Patent oder ein Patentportfolio aus rechtlicher Sicht Bestand haben wird. Stattdessen soll unter Berücksichtigung insbesondere technischer und wirtschaftlicher Faktoren ein Zahlenwert ermittelt werden, der zu einem Stichtag den wirtschaftlichen Wert einer Patentanmeldung, eines Patents oder eines umfangreichen Portfolios widerspiegelt1.
Ein Anlass für die Bewertung eines einzelnen Schutzrechtes oder eines ganzen Patentportfolios kann beispielsweise die bevorstehende Veräußerung oder Übertragung der Schutzrechte sein. Gerade bei jungen Technologieunternehmen empfiehlt sich die Patentbewertung als Teil der Unternehmensbewertung im Vorfeld von Finanzierungsrunden.
Abhängig vom Bewertungsanlass wählen wir das passende Bewertungsverfahren aus und erheben in enger Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern die Daten für die Bewertung. Als Ergebnis erhält der Kunde ein Gutachten, in dem neben dem Patentwert die Vorgehensweise und sämtliche Berechnungsparameter ausführlich erläutert werden.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Lars Zanzig
Telefon: +49 (30) 88 77 - 13 00
1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Serviva keine Rechtsberatung erbringt und alle diesbezüglichen Fragestellungen von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe zu klären und zu bewerten sind.