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08.08.2008

Reform des Bilanzrechts nimmt Gestalt an

Am 21. Mai 2008 hat das Kabinett den Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) beschlossen. Damit will das Bundesjustizministerium insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen von Kosten und Bürokratieaufwand entlasten. Darüber hinaus soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessert werden.


Einer der wichtigsten Punkte des Regierungsentwurfs betrifft selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Danach wären Patente, Know-how usw. künftig in der HGB-Bilanz anzusetzen. Das ist vor allem für innovative Unternehmen interessant, die intensiv forschen und entwickeln. Profitieren von der Vorschrift würden insbesondere kleine und sogenannte Start-up-Unternehmen. Sie könnten ihre Entwicklungen – ihr Potential – künftig in der Handelsbilanz ausweisen. Es ist zu erwarten, dass sich dadurch die Möglichkeiten zur kostengünstigen Kapitalbeschaffung für diese Unternehmen verbessern würden.

 

 


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