Einer der wichtigsten Punkte des Regierungsentwurfs betrifft selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Danach wären Patente, Know-how usw. künftig in der HGB-Bilanz anzusetzen. Das ist vor allem für innovative Unternehmen interessant, die intensiv forschen und entwickeln. Profitieren von der Vorschrift würden insbesondere kleine und sogenannte Start-up-Unternehmen. Sie könnten ihre Entwicklungen – ihr Potential – künftig in der Handelsbilanz ausweisen. Es ist zu erwarten, dass sich dadurch die Möglichkeiten zur kostengünstigen Kapitalbeschaffung für diese Unternehmen verbessern würden.