Das WIPANO-Förderprogramm
Dr. Lars Zanzig
Serviva GmbH
Mit der Veröffentlichung der neuen WIPANO Förderrichtlinie Anfang Februar 2024 knüpft das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an eine lange Tradition der Förderung von Patentaktivitäten für kleine und mittlere Unternehmen an. Trotz angespannter Haushaltslage können damit auch zukünftig Unternehmen, die die entsprechenden Förderbedingungen erfüllen, rund um die Anmeldung und Verwertung von Patenten einen Zuschuss von bis zu 16.000,- EUR erhalten. Allerdings hat sich die Struktur der Förderung im Vergleich zu dem gleichnamigen – Ende 2023 ausgelaufenen – Vorgängerprogramm deutlich verändert. Anstelle von 5 zeitlich aufeinander folgenden Leistungspakete sind die förderfähigen Maßnahmen nunmehr in zwei Modulen zusammengefasst worden. Ein drittes Modul beinhaltet die Förderung von Aktivitäten zur Normung und Standardisierung. Dieser Aspekt wird jedoch im Folgenden nicht näher beleuchtet.
Mit dem WIPANO-Programm wird die Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Unternehmen verfolgt. Es ist bekannt, dass gewerbliche Schutzrechte einen Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen liefern. Auf der anderen Seite ist das Themengebiet recht komplex und erfordert die (z.T. kostspielige) Einbindung von Experten, wie beispielsweise Patentanwälten. Der WIPANO-Zuschuss von bis zu 50% der Kosten soll diese Barriere senken.
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bisher noch gar nicht oder in der Vergangenheit nicht regelmäßig ihre Erfindungen geschützt haben. Dazu zählen sowohl Start-Ups als auch KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR mit Sitz in Deutschland, die in den letzten 3 Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet und keine WIPANO-Förderung erhalten haben.
Das WIPANO-Programm unterstützt ein breites Spektrum sehr unterschiedlicher Leistungen rund um die Anmeldung eines technischen Schutzrechtes und dessen wirtschaftlicher Verwertung. Diese Leistungen sind in zwei Module gegliedert. Das erste Modul wird mit bis zu 10.000 EUR gefördert. Konkret wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch in Höhe von 10.000 EUR gewährt. Das zweite Modul kann optional in Anspruch genommen werden, wenn das Modul 1 erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Förderhöchstgrenze für Modul 2 beträgt 6.000 EUR.
Zentraler Fördergegenstand von Modul 1 ist die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung. Sofern nicht die obligatorische Stand-der-Technik-(SdT-) Recherche die Neuheit der Erfindung in Frage stellt, ist die Anmeldung eines technischen Schutzrechtes (Patent oder Gebrauchsmuster) zwingend erforderlich. Sie stellt in der Regel auch den größten Kostenblock dar. WIPANO fördert sowohl die Kosten für den Patentanwalt als auch die Amtsgebühren der Patentämter. Grundsätzlich ist die Förderung nicht auf die prioritätsbegründende Erstanmeldung beschränkt, sondern kann auch auf Nachanmeldungen ausgedehnt werden, sofern diese in Förderzeitraum fallen. Zusätzlich lassen sich Beratungskosten rund um die Patentanmeldung oder zur Ausarbeitung einer Patentierungsstrategie fördern.
Die Förderung in Modul 2 zielt auf die Verwertung der Erfindung ab. Mit Ausnahme der obligatorischen Kosten-Nutzen-Analyse kann der Antragsteller frei wählen, welche für der Leistungen eine Förderung in Anspruch genommen werden soll. Der folgende Überblick zeigt das breite Spektrum förderfähiger Leistungen für beide Module.
Modul 1 (max. 10.000 EUR Zuschuss)
– Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
– Stand-der-Technik-Recherche
– Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von
Patent- bzw. Gebrauchsmustern
– Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- bzw.
Gebrauchsmustern
– Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (z.B.
Anmeldestrategie)
Modul 2 (max. 6.000 EUR Zuschuss)
– Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse
– Marken- und Designanmeldungen
– aktive Messeteilnahmen (Gebühren für Messestand)
– Prototypen-Bau (keine Eigenleistung)
– Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung
– zusätzliche Recherchen inkl. Beratung und Bewertung in Zusammenhang
mit der Verwertung (FTO-Recherche, Kollisionsrecherche, Marktrecherche)
– Patentrechtsschutzversicherung
– Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung der Erfindung
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der schriftliche Förderantrag vor Beginn der Arbeiten, also konkret vor der Beauftragung der SdT-Recherche und vor Beauftragung des Patentanwalts gestellt werden muss. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nachträglich nach Prüfung der Unterlagen durch den Projektträger Jülich, der mit der Abwicklung des Förderprogramms beauftragt wurde.
Das WIPANO-Programm unterstützt die Unternehmer ausdrücklich darin, bei der komplexen Materie der gewerblichen Schutzrechte professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Bei der Ausarbeitung und Einreichung der Gebrauchsmuster- oder Patentanmeldung sind das vor allem die Patentanwälte. Auch für Marken- und Designanmeldungen, die sich ebenfalls mit dem WIPANO Programm fördern lassen, empfiehlt sich dringend die Inanspruchnahme von anwaltlicher Unterstützung. Es ist jedoch weder notwendig noch sinnvoll, sämtliche Leistungen, die über das Förderprogramm abgerechnet werden sollen, von einem Anbieter zu beziehen. So liegt es in der Hand der Antragsteller, selbständig die auf die jeweilige Aufgabenstellung bestmöglich spezialisierten, qualifizierten externen Dienstleister ausfindig zu machen.
Die Serviva GmbH führt jährlich mehrere Tausend Patentrecherchen durch und ergänzt damit das Leistungsspektrum der Patentanwälte in idealer Weise. Serviva führt die – für Modul 1 obligatorische – Stand-der-Technik-Recherche preisgünstig und zeitnah durch. Eine gute Stand-der-Technik-Recherche vor der Anmeldung hilft bei der Kommunikation mit den Patentanwälten, um die Anmeldungen bestmöglich im Sinne des Antragstellers zu schreiben.
Darüber hinaus bietet Serviva auch sog. „FTO-Recherchen“ an, die im Bedarfsfall über Modul 2 abgerechnet werden können. Es empfiehlt sich stets vor der Markteinführung neuer Produkte die Ausübungsfreiheit (engl. „Freedom to operate“ oder kurz „FTO“) zu prüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Schutzrechte von potenziellen Wettbewerbern übersehen werden, die eine Markteinführung verhindern oder zu einer Patentverletzung führen. Das Ergebnis der FTO-Recherche sollte einem Patentanwalt vorgelegt werden.
Zudem verfügt die Serviva über jahrelange Expertise in der wirtschaftlichen Verwertung von patentgeschützten Erfindungen. Dieses Know-how wird genutzt, um fundierte Kosten-Nutzen-Analysen zu erstellen. Der Nachweis einer solchen Kosten-Nutzen-Analyse ist Voraussetzung für die Förderung weiterer Leistungen aus Modul 2 des WIPANO-Programms. Auch die Erarbeitung eines Marketingkonzeptes zur Verwertung von Erfindungen zählt zu den Kernkompetenzen der Serviva.
Zusammenfassend bietet die Serviva GmbH Unterstützung bei den folgenden förderfähigen Leistungen an:
Modul 1
Modul 2
Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Thema WIPANO bei SERVIVA:
Herr Daniel Schwedler
Tel. 030 / 8877 1330
E-Mail: d.schwedler@serviva.com
Nützliche Links:
WIPANO – Infos und offizielle Richtlinie
https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/WIPANO/wipano.html
Projektträger Forschungszentrum Jülich
Förderportal des Bundes für WIPANO Antragsstellung https://foerderportal.bund.de/easyonline/nutzungsbedingungen.jsf?redirectFrom=/easyonline/formularassistent.jsf