IP Bewertung
Was sind Patente und Marken wert? Eine unabhängige Bewertung durch die Serviva gibt die Antwort.
Für eine rasche und kostengünstige qualitative Einschätzung der Vermarktungschancen und -risiken einer Technologie bzw. der damit verbundenen Schutzrechte bieten wir die Evaluation an.
Eine quantitative oder monetäre Bewertung von Patenten basiert auf einem adäquaten Bewertungsverfahren und liefert als Ergebnis einen Zahlenwert oder eine Zahlenspanne, die den Wert der Schutzrechte objektiviert abbildet. Die dabei verwendeten Verfahren lassen sich sowohl auf Einzelschutzrechte als auch auf Patentportfolios anwenden.
Für eine effiziente Steuerung eines größeren Patentportfolios kann es hilfreich sein, ein individuelles Bewertungssystem zu entwickeln, das branchen- und unternehmensspezifische Besonderheiten berücksichtigt.
Serviva unterstützt Unternehmen darin, ein individuelles System zur Bewertung ihres eigenen Patentportfolio zu entwickeln. Damit lassen sich beispielsweise auf Knopfdruck besonders wertvolle Schutzrechte identifizieren oder Patente herausfiltern, die für eine Lizenzvergabe geeignet sind.
Bei der Bewertung von gewerblichen Schutzrechten im Insolvenzfall sind besondere Nebenbedingungen zu berücksichtigen. An dieser Stelle sind die umfangreichen praktischen Erfahrungen der Serviva-Projektmanager in der Verwertung von Schutzrechten von Vorteil.
Ein Spezialfall der Patent-/Erfindungsbewertung ist der Fall der Arbeitnehmer-Erfindervergütungen, bei dem sich die Frage stellt, wie hoch eine angemessene Vergütung für die zu einem Patent angemeldete Erfindung eines oder mehrerer Arbeitnehmer anzusetzen ist und welche Vergütung seitens des Inhabers der Schutzrechte zu zahlen ist.
Weiterführende Informationen zur realistische Einschätzung der Markenrechte liefert die monetäre Bewertung von Marken.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Serviva GmbH keine Rechtsberatung erbringt und daher auch keine Bewertung über die Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten vornimmt. Diesbezügliche Fragestellungen sind mit Vertretern der rechtsberatenden Berufe abzuklären.