Gewerbliche Schutzrechte in der Insolvenz
Dr. Lars Zanzig
Das geistige Eigentum (engl.: Intellectual Property, kurz IP) von insolventen Unternehmen kann einen erheblichen Wert darstellen. Dies betrifft insbesondere die gewerblichen Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster und Marken, die beispielsweise bei jungen Technologieunternehmen häufig den eigentlichen Kern des Unternehmenswertes darstellen. Wenn fällige Amtsgebühren nicht rechtzeitig gezahlt werden, besteht die Gefahr großer Wertverluste. Da diese Schutzrechte jedoch bei weitem nicht bei allen Unternehmen eine wichtige Rolle spielen, ist der Umgang mit ihnen selbst für erfahrene Insolvenzverwalter nicht einfach.
Die Verwertungschancen von Patentanmeldungen, Patenten und Gebrauchsmustern sind für Insolvenzverwalter schwer einzuschätzen. Aber selbst, wenn es bereits potenzielle Kaufinteressenten gibt, fällt es nicht leicht, einen angemessenen Wert für das IP zu taxieren. Die potenziellen Käufer nutzen die Insolvenz gern aus, um zu einem ‚Schnäppchenpreis‘ in den Besitz wertvoller Schutzrechte zu gelangen. Auf der anderen Seite setzen erfahrungsgemäß Unternehmer und vor allem die Erfinder selbst den Wert der von Ihnen geschaffenen Schutzrechte unrealistisch hoch an. Hier bietet sich eine Bewertung durch unabhängige Experten an.
Bei der Bewertung einzelner Schutzrechte oder größerer Schutzrechtsportfolios bemüht sich die Serviva GmbH darum, die Interessen der Gläubiger und des Insolvenzverwalters optimal zu berücksichtigen. Innerhalb weniger Wochen wird unter Berücksichtigung der begrenzten finanziellen Mittel eine Einschätzung mit konkreten Handlungsempfehlungen erstellt. Bei Einzelschutzrechten ist dies eine kurze, preisgünstige Evaluation, bei einem offensichtlich werthaltigen Portfolio werden mit Hilfe eines Ertragswertverfahrens die Größenordnung eines möglichen Verwertungserlöses angegeben und eine erste Auswahl möglicher Patentkäufer aufgezeigt.
Bei der Analyse der Schutzrechte und des Marktumfeldes werden stets auch potenzielle Barrieren berücksichtigt. Das führt in Einzelfällen dazu, dass von dem Aufwand einer aktiven Patentverwertung abgeraten wird. In jedem Fall enthält unsere Stellungnahme konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen.
Marken sind das Aushängeschild eines Unternehmens. Kunden und Lieferanten identifizieren ein Unternehmen primär über diese gewerblichen Schutzrechte. In der Bewertung von Marken liegt der Fokus auf der Ermittlung des anteiligen Wertes der Marken an den Unternehmensumsätzen. Erfolgreiche Marken sind für Konkurrenten ein lohnendes Ziel. Unsere Marken- bewertungsgutachten zeigen den Wert auf, der im Rahmen einer Veräußerung erlöst werden kann.
Bei der Verwertung von Schutzrechten ist Eile geboten, da allein der Umstand der Insolvenz den Wert der Schutzrechte reduziert. Das trifft in besonderem Maße für Marken zu, sofern von den Kunden ein direkter Zusammenhang zwischen Firmennamen und (Produkt-) Markennamen hergestellt werden kann. Der Wert einer Marke gründet vor allem auf das Vertrauen der Kunden, das jedoch mit der Insolvenz schrittweise verloren geht, je mehr Kunden von der Insolvenz erfahren.
Auf der anderen Seite lässt sich das IP auch nicht innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen veräußern. Sobald die Entscheidung getroffen worden ist, dass die Schutzrechte losgelöst von weiteren Assets veräußert werden sollen, muss mit der Identifikation und Ansprache möglicher Käufer begonnen werden. Die Serviva GmbH bietet hierfür ein faires Vergütungsmodell an, das neben einem aufwandsabhängigen Anteil zu einem stark reduzierten Tagessatz eine erfolgsabhängige Komponente beinhaltet. Wichtig ist, dass der maximale Aufwand, der aus der Insolvenzmasse finanziert wird, gut kalkulierbar ist und in einem vernünftigen Verhältnis zu den zu erwartenden Erlösen steht. Für den gesamten Verwertungsprozess ist ein Zeitraum von drei bis neun Monaten einzuplanen.
Während bei kleineren Unternehmen häufig nur eine einzige Erfindung zum Patent angemeldet wurde, haben etwas größere Technologieunternehmen bisweilen für eine ganze Reihe von Erfindungen und Technologien Patente angemeldet. Werden für eine Erfindung in verschiedenen Ländern Patente angemeldet, spricht man von einer Patentfamilie. Mehrere Patentfamilien (für unterschiedliche Technologien) bilden ein Patentportfolio. Bei größeren Patentportfolios stellt die Aufrechterhaltung der Schutzrechte aufgrund der in den meisten Ländern fälligen Jahresgebühren einen erheblichen Kostenfaktor dar. Zudem befinden sich in der Regel zumindest ein Teil der Schutzrechte noch in der Phase der Prüfung zwischen Anmeldung und Erteilung, in der zusätzliche Kosten Amt und bei dem betreuenden Patentanwalt anfallen.
Spätestens bei Eröffnung eines Insolvenzverfahren ist vom Insolvenzverwalter zu prüfen, ob tatsächlich sämtliche Schutzrechte in allen Ländern aufrechterhalten werden müssen. Hierbei ist die Unterstützung durch einen externen Experten ratsam, da sowohl für die Geschäftsführung als auch für die betreuenden Patentanwälte auf Grund der eigenen Interessenlage die Neutralität in Frage gestellt werden kann.
Andererseits kann durch die komplette Einstellung sämtlicher Zahlungen an Patentämter und Patentanwälte ein erheblicher Schaden entstehen, wenn werthaltige Schutzrechte leichtfertig fallengelassen werden. Deshalb muss unter Kosten-Nutzen-Aspekten ein vernünftiger Kompromiss gefunden werden. Serviva bietet professionelle Unterstützung im Management von IP für Insolvenzverwalter an – im Bedarfsfall über die gesamte Laufzeit des Insolvenzverfahrens. Dieses Management birgt eine hohe Verantwortung, denn bei größeren Patentportfolios müssen beinahe täglich kostenrelevante Entscheidungen gefällt werden. Neben der erforderlichen Korrespondenz mit den Patentanwälten werden kurze, präzise Entscheidungsvorlagen ausgearbeitet. Erfahrungsgemäß können mehr als die Hälfte der Kosten eingespart werden, bis die werthaltigen Schutzrechte veräußert werden, ohne den Wert des Portfolios nennenswert zu reduzieren.
Das geistige Eigentum von insolventen Unternehmen kann einen erheblichen Wert darstellen. Wenn Amtsgebühren nicht rechtzeitig gezahlt werden, besteht die Gefahr großer Wertverluste. Insolvenzverwalter können spezialisierte Dienstleister wie die Serviva GmbH mit der Bewertung und Verwertung der gewerblichen Schutzrechte beauftragen.